Aus einer Anfrage von Ratmitglied Christian Grobauer und der daraufhin erfolgten Antwort von Bürgemeister Dr. Ahrens in der Ratsitzung vom 15.12.2009 zum Thema „Musikveranstaltungen in der Iserlohner Innenstadt
1. Ist es richtig, dass der in der Drucksache angeführte Freizeitlärmerlass mit den dort genannten Grenzwerten und Beurteilungszeiträumen für solche Veranstaltungen nicht anwendbar ist?
Vgl. S. 1 unten, Freizeitlärmerlass und http://www.umwelt.nrw.de/<wbr></wbr>umwelt/laerm/freizeitlaerm/<wbr></wbr>index.php
2. Ist es richtig, dass bisher kein Gericht in NRW die Grenzwerte und Beurteilungszeiträume des Freizeitlärmerlasses zur Beurteilung solcher Veranstaltungen auch nur hilfsweise herangezogen hat?
3. Ist es richtig, dass für solche Veranstaltungen die TA-Lärm mit ihren höheren Grenzwerten und anderen Beurteilungszeiträumen angewendet werden kann?
4. Ist es denkbar, dass die Verwaltung eine falsche Vorstellung über die Messung von Lärmimmissionen bezogen auf die jeweiligen Beurteilungszeiträume hat? (vgl. 6.4 TA-Lärm).
Vor dem Hintergrund dieser Fragen beantrage ich eine Überarbeitung der bisherigen Darstellungen zu diesem Thema und eine ausführliche Darlegung, unter welchen Rahmenbedingungen Musikveranstaltungen auf Plätzen in der Innenstadt stattfinden können.
Sollte sich nach einer erneuten Prüfung dieses Sachverhaltes eine geänderte Rechtsauffassung mit anderen Beurteilungszeiträumen und höheren Grenzwerten herausstellen, ergeben sich folgende Fragen:
5. Wie gedenkt die Verwaltung die geänderte Situation den Anwohnern zu vermitteln?
6. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass die Anwohner langfristig über geplante Veranstaltungen (Art, Dauer, voraussichtliche Lärmimmissionen usw.) informiert sind?
Die Autobahnbrücke A45 Lennetal wird abgerissen und neu gebaut. Spätestens 2012, ggf. auch schon im Jahre 2011 soll die Autobahnbrücke der A45 über das Lennetal abgerissen und neu gebaut werden.
Diese Großbaustelle wird mit ihrem Umgehungsverkehr (z.B. über den Schälk) auch Auswirkungen auf Iserlohn haben.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen, sobald die Baustellenplanung die Beantwortung dieser Fragen zulässt:
1. Wie groß sind die Einschränkungen (Komplettsperrung / Teilsperrung) auf dem Autobahnabschnitt der A45 zwischen dem Kreuz Hagen und der Anschlussstelle Schwerte-Ergste?
2. Inwieweit ist die Stadt Iserlohn in die Planungen des Umgehungsverkehrs einbezogen, bzw. inwieweit hat sich die Stadt Iserlohn bereits selber eingebracht?
3. Welche Umgehungsstrecken sollen offiziell ausgewiesen werden?
4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit der Umgehungsverkehr für die Anwohner an den Umgehungsstrecken in Iserlohn erträglich bleibt?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grobauer
Ratsmitglied
Beide Anträge können Sie nachfolgend herunterladen. Gerne steht Ihnen das Ratsmitglied Christian Grobauer bei Rückfragen zur Verfügung (christian.grobauer@cdu-iserlohn.de)