Wann gibt es endlich neue Formulare und Handreichungen, wie man Patientenverfügungen im christlichen Sinne verfasst? Dieser dringende Wunsch ist am Mittwochabend bei einer Informations- und Diskussionsveranstaltung in der katholischen Pfarrgemeinde St. Kilian laut geworden.
„Es kann gar nicht schnell genug gehen, bis wir entsprechende aktuelle Hilfestellungen bekommen”, sagte Pfarrer Frank Niemeier. „Denn in der Seelsorge werden wir jeden Tag mit Grauzonen konfrontiert.”
Andere Gemeindemitglieder, die haupt- oder ehrenamtlich mit alten und kranken Menschen arbeiten, bekräftigten diesen Wunsch. Sie richten ihre Hoffnung darauf, dass die christlichen Kirchen wieder in ökumenischer Eintracht eine gemeinsame Handreichung herausgeben. Die zuletzt 2003 veröffentlichte Publikation muss auf einen neuen Stand gebracht werden, da im September 2009 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten ist.
Die neue gesetzliche Regelung beruht auf dem Grundsatz, dass der Mensch ein Lebensrecht, aber keine Lebenspflicht hat. Und genau hier liegt der Knackpunkt für die Kirchen, wie die Diskussion in Letmathe zeigte. Lässt sich doch aus dem Gesetz ableiten, dass ein Wach-Koma-Patient, wenn er dies vorher so verfügt hat, „aus dem Leben genommen werden darf”. Dies aber widerspricht dem christlichen Grundsatz, dass allein Gott der Herr über Leben und Tod ist. Nach kirchlicher Auffassung ist es zwar moralisch vertretbar, dass Sterbende auf eigenen Wunsch von lebensverlängernden Maßnahmen ausgeschlossen bleiben. Bei Wach-Koma-Patienten handelt es sich jedoch nicht um Sterbende.
In der Diskussion, an der auch auch Ärzte und CDU-Politiker teilnahmen, wurde mehrfach Unbehagen an den neuen Regelungen geäußert. So wurde die Befürchtung laut, dass hiermit Formen der Sterbehilfe Vorschub geleistert werde. Der Landtagsabgeordnete Thorsten Schick erklärte, dass die neue Gesetzesregelung Rücksicht darauf nehme, dass es in Deutschland neben der christlichen auch andere Weltanschauungen gebe. Es sei aber zu begrüßen, dass die Kirchen ihren eigenen christlichen Standpunkt dazu vertreten.
Dem hielt Pfarrer Niemeier entgegen, es gehe nicht nur um Auffassungen der Kirche, sondern um das für alle verbindliche Grundgesetz. Darin heiße es „Die Würde des Menschen ist unantastbar.”
Der Hauptteil des Abends bestand aus einem Vortrag über die Neuregelung zur Patientenverfügung. Rechtsanwältin Esther van Bebber vom Caritasverband erläuterte die gesetzlichen Bestimmungen und gab Tipps zur Gestaltung persönlicher Verfügungen. Zum Schluss appellierte sie an alle Erwachsenen, sich rechtzeitig und nicht erst im Falle einer Schwersterkrankung mit den Fragen der Vorsorge zu befassen, auch in jungen Jahren. Der Ernstfall könne unerwartet eintreten. Es sei gut, darauf vorbereitet zu sein, um Ärger etwa unter Angehörigen vorzubeugen.
Text/Bild: IKZ-online.de vom 16. April 2010 (Rauer)